Rechtsgebiete

Versicherungsrecht

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Haben Sie einen Schaden erlitten und weigert sich die Versicherung die Deckung zu übernehmen? Hat die Versicherung aus Ihrer Sicht unberechtigte Kürzungen gegenüber der geltend gemachten Schadenshöhe vorgenommen? Oder fühlen Sie sich vom Versicherungsmakler / Versicherungsvertreter fehlerhaft beraten und fürchten nun deshalb finanzielle Einbußen infolge von bestehenden Deckungslücken der abgeschlossenen Versicherung o.ä. oder sind finanzielle Nachteile mit Blick auf die abgeschlossene Versicherung bereits eingetreten?

Mit meiner langjährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Versicherungsrechts - u.a. in der größten auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei in Deutschland - und meiner dahingehend erworbenen Spezialkenntnisse - v.a. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht in 2019 - helfe Ich Ihnen bestmöglich bei der Durchsetzung Ihrer versicherungsvertraglichen Ansprüche gegenüber Versicherungsunternehmen ebenso wie bei der Verfolgung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Versicherungsmakler / Versicherungsvertreter wegen fehlerhafter Beratung.

Vertrags- und Verbraucherschutzrecht

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Möchten Sie von Ihren vertraglichen Rechten, insbesondere von Ihren gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechten als Käufer oder als Auftraggeber einer Werkleistung Gebrauch machen? Oder fühlen Sie sich durch das Verhalten eines Unternehmens bzw. durch dessen Produkt in Ihren Verbraucherrechten beeinträchtigt und scheuen eine rechtliche Auseinandersetzung aufgrund der finanziellen Übermacht des Unternehmens?

Mit meiner fachlichen Expertise und meinen Erfahrungen als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Vertrags- und Deliktsrechts helfe Ich Ihnen bei der bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Mängelgewährleistungsrechte und Ihrer weiteren vertraglichen Rechte gegen Ihren Vertragspartner und möglicher Ansprüche gegen den Hersteller ebenso wie Ihrer Verbraucherschutzrechte (Widerrufsrechte usw.), auch gegenüber großen Unternehmen wie Konzernen.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht

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Hat Ihr Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten verletzt oder auf sonstige Weise einen Schaden zu Ihrem Nachteil verursacht und Sie möchten diesen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen? Oder wurden Sie Opfer einer Körperverletzung, einer Gesundheitsbeeinträchtigung oder einer Sachbeschädigung und haben dadurch finanzielle Nachteile erlitten zum Beispiel in Form von Arztkosten, Therapie- und sonstigen Behandlungskosten, Verdienstausfall, Gutachterkosten usw.?

Dann biete ich Ihnen meine umfassende anwaltliche Expertise und Hilfe bei der Verfolgung Ihrer vertraglichen und deliktischen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Zivilrechtsweg gegen den Vertragspartner bzw. Schädiger und (falls vorhanden) dessen private Haftpflichtversicherung an.

Bank- und Kapitalmarktrecht

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Haben Sie aufgrund der Empfehlung eines Bankberaters oder sonstigen Anlageberaters ein Anlageprodukt erworben und fürchten Sie nun um Ihre hierzu getätigten Investitionen, weil das empfohlene Produkt für Ihre Bedürfnisse nicht optimal bzw. die versprochene Rendite realistischerweise nicht erzielbar sein könnte? 

Mit meinen weitreichenden Erfahrungen als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und dort im Speziellen des Rechts der Anlageberaterhaftung unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Bank-/Anlageberater infolge mangelhafter Anlageberatung.

Prozessvertretung

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Wurden Ihnen eine Klage zugestellt, gerichtet auf Zahlung einer Geldsumme, Herausgabe eines Gegenstands, Feststellung eines  Rechtsverhältnisses usw.? Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Abmahnung erhalten? Oder überlegen Sie selbst, gerichtliche Schritte gegen jemand einzuleiten? 

Zögern Sie nicht, hierzu Kontakt mit mir aufzunehmen. Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung gegen die Klage oder helfe Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Aufgrund meiner langjährigen forensischen Anwaltstätigkeit mit weit mehr als 1.000 von mir wahrgenommenen Gerichtsverhandlungen bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet bin ich dabei auf sämtliche Eventualitäten im Gerichtstermin samt Zeugenvernehmung, Sachverständigenbefragung usw. bestmöglich vorbereitet.

Kosten

Außergerichtliche Beratung und Vertretung und/oder Erstellung eines Gutachtens

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Erstgespräch kostenfrei.

Darüber hinaus:

- Berechnung der gesetzlichen Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),


oder alternativ


- Stunden-/Pauschalhonorar nach Vereinbarung, sofern sich der Fall hierfür anbietet.

Die gesetzlichen Gebühren gemäß RVG werden in der Regel nach dem Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit berechnet. Die dazugehörige Gebührentabelle im RVG können Sie hier einsehen. Die Höhe der gesetzlichen Vergütung bestimmt sich dabei nach den im Vergütungsverzeichnis zum RVG genannten gesetzlichen Gebühren und Gebührensätzen. Das Vergütungsverzeichnis können Sie hier einsehen.


Ist der Mandant Verbraucher und wurde keine anderweitige Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 RVG die gesetzliche Gebühr für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr höchstens 190 Euro.

Gerichtliche Vertretung

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Berechnung der gesetzlichen Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die gesetzlichen Gebühren gemäß RVG werden in der Regel nach dem Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit berechnet. Die dazugehörige Gebührentabelle im RVG können Sie hier einsehen. Die Höhe der gesetzlichen Vergütung bestimmt sich dabei nach den im Vergütungsverzeichnis zum RVG genannten gesetzlichen Gebühren und Gebührensätzen. Das Vergütungsverzeichnis können Sie hier einsehen.

Offizieller Sponsor des SC Holweide 68 e.V.
- gemeinnütziger Fußballverein "op d´r Schäl Sick" -